Sportunterricht Grundschule – Wer darf noch „Sport“ unterrichten?

Nach dem neuen Erlass zur Sicherheitsförderung:

Wer darf noch „Sport“ unterrichten?

„Lehrkräfte müssen für die Bewegungsfelder bzw. Sportbereiche, in denen sie schulsport-liche Angebote unterbreiten, die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen besitzen.
(Erlass vom 26.11.2014 im Amtsblatt 12/14 – siehe auch www.schulsport-nrw.de.)

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