Schulministerium NRW – Informationen zur erweiterten Notbetreuung in Schulen – 23.03.2020

I Erweiterte Notbetreuung in den Schulen

Unsere Schulen bieten seit dem 17.03.2020 eine Notbetreuung an. Die Reaktion der Öffentlichkeit und der Medien darauf war ausgesprochen positiv. Wir entlasten Menschen, die in Krankenhäusern und in anderen kritischen Bereichen mit großem Einsatz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus kämpfen. Wie bereits gesagt: Bislang ist die Nachfrage sehr gering. Der Bedarf an Betreuungsangeboten könnte jedoch in den nächsten Wochen steigen, weil nicht nur im Gesundheitsbereich immer mehr Menschen über ihre normale Arbeitszeit hinaus arbeiten – und daher keine Zeit für die Betreuung ihrer Kinder haben. Wir beobachten die Entwicklung sehr genau, auch um am Ende nicht in Widerspruch mit dem Ziel der Infektionsschutzmaßnahmen zu geraten.

Leider stellen wir im Augenblick fest, dass der Kampf gegen das Corona-Virus immer neue und umfangreichere Maßnahmen erfordert. Auf zahlreiche Nachfragen und Bitten hin haben wir uns daher entschlossen, das Angebot der schulischen Notbetreuung auf die Wochenenden und die Osterferien zu erweitern. Eltern, die im Bereich sog. Kritischer Infrastrukturen arbeiten, müssen mehr und mehr auch an Wochenenden arbeiten. Für Krankenhäuser, Labore und Gesundheitsämter versteht sich das von selbst. Aber auch in der Lebensmittelversorgung und der Logistik gibt es jetzt regelmäßig Sonntagsarbeit. Auch das Personal in Rettungsdiensten, Polizei und kommunalen Ordnungsdiensten zählt dazu.

Die erweiterte Notbetreuung auch an Wochenenden ist den Vorsitzenden der Hauptpersonalräte kurzfristig angekündigt und als Eilmaßnahme angeordnet worden. Die selbstverständliche Mitbestimmung der Personalräte kann nachträglich eingeholt werden. Sie wird aber auch in aller Form eingeholt. Denn auch in diesen Zeiten ist nicht geplant, die Beteiligung der Personalvertretungen zu verkürzen oder zu missachten. Bei der Einsatzplanung werden vor Ort die Lehrerräte eingebunden. Auch dadurch soll sichergestellt werden, dass die besonderen Aufgaben im Lehrerkollegium fair und vernünftig aufgeteilt werden. Im Übrigen soll freiwilliges Engagement gefördert werden. Und ebenfalls klar ist, dass Kolleginnen und Kollegen, die als Schwerbehinderte oder aus anderen Gründen besonders belastet sind, für einen Dienst in der Notbetreuung nicht in Betracht kommen.

In den vergangenen Tagen bin ich immer wieder gefragt worden, ob der Dienst in der Notbetreuung nicht Gefahren für die Lehrkräfte mit sich bringt. Immerhin werden an anderer Stelle menschliche Kontakte streng reglementiert, inzwischen sogar unterbunden. Ohne jeden Zweifel: das oberste Gebot ist auch für mich, Gefahren zu minimieren und Ihre Gesundheit zu schützen. Deshalb haben wir klargestellt – und werden dies gegenüber Eltern auch noch einmal öffentlich tun: In die Notbetreuung dürfen nur solche Kinder, bei denen nicht der geringste Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Allerdings darf die Betreuung in geschlossenen Räumen und von persönlich bekannten Kindern bzw. Eltern auch nicht mit dem Zusammentreffen fremder Menschen in der Öffentlichkeit, das auf zwei Personen beschränkt ist, gleichgesetzt werden. Dort müssen wegen des Infektionsschutzes strengere Maßnahmen greifen.

Gleichwohl finden im Zusammenwirken mit den Gesundheitsbehörden bereits Abstimmungsprozesse zu weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte beim Infektionsschutz statt. So dringend wir auf die erweiterte Notbetreuung angewiesen sind, so wichtig ist es, dass die Risiken für Lehrkräfte und betreute Kinder bekannt und beherrschbar sind. Dabei ist auch die Versorgung der Lehrkräfte mit Materialien zum Zwecke des Infektionsschutzes unter verschiedenen Gesichtspunkten genau zu bewerten. Und vor allem den Eltern kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Wir müssen uns darauf verlassen, dass nur infektionsfreie Kinder in die Notbetreuung kommen. Und nur die Eltern können gewährleisten, dass ihre Kinder auch außerhalb der Notbetreuung von Infektionsherden ferngehalten werden. Wir werden daher auch von hier einen entsprechenden Appell veranlassen.

Wir werden noch heute auf die Schulträger einwirken, dass notwendige Hygienemaßnahmen in den jetzt noch benötigten Räumen sichergestellt werden.

Wenn sich Lehrerinnen und Lehrer in der Notbetreuung engagieren, zählen sie selbstverständlich zum Kreis der Menschen in den definierten Kritischen Infrastrukturen. Und ebenso selbstverständlich gelten alle Sonderregelungen für diesen Personenkreis auch für Lehrkräfte. Sofern die Ausstellung von sogenannten Passierscheinen notwendig wird, werden wir Sie kurzfristig damit ausstatten. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstellen in den Bezirksregierungen oder Schulämtern.

Und noch eine Klarstellung scheint mir geboten. Lehrerinnen und Lehrer sind trotz des Ruhens des Unterrichts im Dienst. Eine Abordnung zur Unterstützung in Gesundheitsämtern oder anderen besonders belasteten Bereichen kommt allenfalls freiwillig und nur nach Rücksprache mit den Bezirksregierungen in Betracht. Sollten in Einzelfällen von Schulämtern solche Abordnungen in andere Verwaltungsbereiche vorgenommen werden, gehen wir dem nach.

Ich wünsche Ihnen für die kommenden Tage und Wochen alles Gute, viel Kraft für die Bewältigung der Krise und natürlich beste Gesundheit!
Vielen Dank für Ihren Einsatz und für Ihre großartige Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven, 0211 / 5867-3581, corona@msb.nrw.de