Formen der Mitwirkung
Der Gesetzgeber hat das im Schulgesetz §§ 62, 65 und 66 geregelt und bietet damit einen Leitfaden.
Wo können Eltern mitwirken?
Es beginnt in den Klassenpflegschaften: Hier wählen die Eltern einen Vertreter und einen Stellvertreter für die Schulpflegschaft. Der Vertreter nimmt die Interessen der Eltern der Klasse war und lädt regelmäßig zu einer Klassenpflegschaftsitzung ein. Hierzu stehen ihm – nach Rücksprache mit der Schule – die Räumlichkeiten der Schule zur Verfügung. Die Tagesordnung sollte in Absprache mit der Klassenleitung erfolgen, die dort dann auch über die Klassenangelegenheiten berichten kann. Die Leitung der Sitzung übernimmt der Klassenpflegschaftsverteter.
Wie gelingt eine Klassenpflegschaftssitzung?
Die Klassenpflegschaft ist die Basis der Elternmitwirkung in der Schule und sollte deshalb möglichst gut gestaltet und besucht werden von den Eltern, so dass alle Rechte der Kinder wahrgenommen werden und sie bestmöglich vertreten sind.
Elternvertreter sollten in Absprache einen Termin mit dem Klassenlehrer und eventuell den Gastreferenten (z.B. Fachlehrer) finden und die Elternschaft mindestens eine Woche vorher schriftlich einladen. Gut ist es, die Eltern vorher mit einzubinden.
In den Klassenräumen sollten sich alle Teilnehmer ansehen können und es möglichst zu Beginn eine kurze Vorstellungsrunde geben können. Wenn ein paar Getränke von Eltern mitgebracht werden, lockert das die Atmosphäre am gemeinsamen Abend ebenso auf wie kleine Snacks.
Es sollte immer ein Protokoll angefertigt werden und darauf geachtet werden, dass alle Fragen beantwortet werden. Falls Fragen nicht unmittelbar geklärt werden können, sollte man sie im Protokoll festhalten und eine schriftliche Kurzantwort nachreichen, sobald eine Klärung da ist. Achten Sie stets auf einen guten Umgangston – auch bei kontroversen Gesprächen – und gehen sie mit der gegenseitigen Anerkennung auf einander zu.
Die Klassenpflegschaftsverteter aller Klassen und Jahrgangsstufen einer Schule bilden gemeinsam die Schulpflegschaft.
Neben den verpflichtenden Klassenpflegschaftsitzungen (empfohlene jeweils eine pro Schulhalbjahr, mindestens eine pro Schuljahr), können Stammtische oder Elterncafe`s das Zusammenarbeiten der Elternschaft in der Schule bereichern. Hier können in lockere Atmosphäre auch außerhalb der Schule Dinge besprochen werden.
Was ist die Schulpflegschaft?
Auch dieses Gremium wird von Eltern für Eltern gestaltet und ist ein bedeutender Schritt bei der Mitwirkung. Die Einladung und die Gestaltung der Tagesordnung wir von den Schulpflegschaftsvorsitzenden in Absprache mit der Schulleitung vorbereitet. Es sollten die wichtigsten Angelegenheiten der Schule besprochen werden.
Die Teinehmer der Schulpflegschaft wiederum bestimmen Vertreter Ihrer Interessen für die Schulkonferenz. Die Anzahl der Elternvertreter ist von der Schülerzahl abhängig und gleich hoch wie die der Lehrer und bei weiterführenden Schulen der Schülervertreter.
Ist die Beschlussfähigkeit hergestellt, dann können in der Schulpflegschaft auch Beschlüsse gefasst werden und Anträge in der Schulkonferenz eingebracht werden. Die Vertreter der Schulkonferenz können sich hier ein Meinungsbild zu den verschiedenen Themen der anstehenden jeweiligen Schulkonferenz von den Eltern holen.
Auch hier gilt:
Es sollte immer ein Protokoll angefertigt werden und darauf geachtet werden, dass alle Fragen beantwortet werden. Falls Fragen nicht unmittelbar geklärt werden können, sollte man sie im Protokoll festhalten und eine schriftliche Kurzantwort nachreichen, sobald eine Klärung da ist. Achten Sie stets auf einen guten Umgangston – auch bei kontroversen Gesprächen – und gehen sie mit der gegenseitigen Anerkennung auf einander zu.
Welche Aufgaben hat die Schulkonferenz?
Im Folgenden nennen wir Ihnen ein Teil des Aufgabenfeldes einer Schulkonferenz. Sie
– legt die beweglichen Ferientage fest.
– formuliert und entscheidet über das Schulprogramm.
– entscheidet über die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Sicherung.
– organisiert die Schuleingangsphasen und Kriterien für den gemeinsamen Unterricht.
– entscheidet über die zusätzlichen Betreuungsformen, die die Schule anbieten möchte.
– beschließt und organisiert Schulfeste.
– beschließt das Klassen- und Studienfahrtenprogramm.
– entscheidet über die Einführung von Lehrmitteln, die im Rahmen des Eigenanteils beschafft werden müssen.
– verabschiedet den Schulhaushalt.
– beschließt Kooperationsvereinbarungen mit außerschulischen Partnern.
– beschließt Erprobung und Einführung von Unterrichtsformen oder Stundentafeln.
– beschließt Grundsätze zu Umfang von Klassenarbeiten und Hausaufgaben.
– beschließt wirtschaftliche Betätigungen der Schule wie Sponsorenläufe etc.
– beschließt Grundsätze bei Erziehungsschwierigkeiten.
– ist beteiligt an der Wahl der Schulleitung.
In diesem Gremium werden maßgebliche Entscheidungen für die Schule getroffen. Deshalb sollten Sie Ihre Kompetenz nutzen und sich einbringen. Sie sind nicht nur die Lobby, sondern auch das Kapital der Schule. Entscheidungshilfen sollten sie sich über das Meinungsbild in ihren Klassenpflegschaften und in der Schulpflegschaft holen. Leiten Sie wichtige Informationen und Entscheidungen an alle Eltern weiter.
Und hier gilt wieder:
Es sollte immer ein Protokoll angefertigt werden und darauf geachtet werden, dass alle Fragen beantwortet werden. Falls Fragen nicht unmittelbar geklärt werden können, sollte man sie im Protokoll festhalten und eine schriftliche Kurzantwort nachreichen, sobald eine Klärung da ist. Achten Sie stets auf einen guten Umgangston – auch bei kontroversen Gesprächen – und gehen sie mit der gegenseitigen Anerkennung auf einander zu.
weitere Mitwirkung
Es gibt über die Schulkonferenz hinaus auch immer Fachschaftskonferenzen, bei denen die Elternmitwirkung erwünscht ist und Sie sich mit Ihren Qualifikationen einbringen können.
Darüber hinaus gibt es Klassenkonferenzen, an denen Sie als Beratende Mitglieder teilnehmen können und sollten, sofern es nicht um Leistungsbewertung der Schüler geht.
An Teilkonferenzen nehmen gewählte Elternvertreter der Schulpflegschaft teil, darüber hinaus können sich die betroffen Eltern immer einen Berater nach Ihrer Wahl mitnehmen. Das kann ein Vertreter der Schulkonferenz sein, aber auch ein außerschulischer Begleiter.
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